Das Fachkräfteprogramm "Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe"
Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung zum 01.01.1999 fördert das Land Rheinland-Pfalz „geeignete Stellen“ im Sinne der Insolvenzordnung. Die Einzelheiten hierzu sind im Landesausführungsgesetz geregelt.
Ebenfalls im Jahr 1999 wurde auf Initiative des Landesdrogenbeauftragten das Fachkräfteprogramm Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe neben der allgemeinen Schuldner- und Insolvenzberatung eingerichtet.
Das damalige Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen, Rheinland-Pfalz, sah Handlungsbedarf für verschuldete (ehemals) suchtkranke Personen und stellte fest: „Eine im Auftrag des MKJFF durchgeführte Befragung in rheinland-pfälzischen Einrichtungen der Drogenhilfe ergab bei verschuldeten Drogenabhängigen eine durchschnittliche Verschuldung von 28.000 DM (entspricht 13.219 Euro). Es ist offenkundig, daß die mit der Überschuldung verbundenen Probleme (z.B. Lohnpfändungen, Kündigungen usw.) eine dauerhafte berufliche und soziale Eingliederung behandelter Suchtkranker erheblich erschweren. Zunehmend wird deutlich, daß im Kontext der Behandlung Suchtkranker der Schuldnerproblematik eine größere Aufmerksamkeit zu widmen ist“ (Schreiben des MKJFF vom 18.11.1998). Auch andere „empirische Befunde zur Verschuldungssituation Suchtkranker bestätigen eine hohe Prävalenz der Verschuldungen innerhalb dieser Gruppe.“ …Zudem sind die „Biographien von Suchtkranken, insbesondere von Drogenabhängigen, häufig durch eine fehlende Berufsausbildung, von Arbeitsplatzverlusten, von langjähriger Arbeitslosigkeit, dem Verlust sozialer Bindungen, von häufigem Wohnungs- und Aufenthaltswechsel, erhöhtem Geldbedarf für die Beschaffung von Drogen und nicht zuletzt durch einen Lebenswandel außerhalb der Legalität gekennzeichnet“. Zugleich musste „davon ausgegangen werden, dass bisher für Suchtkranke nur ungenügende Zugangsmöglichkeiten zu einer fachlich qualifizierten Schuldnerberatung bestehen.“ (Simmedinger u. Frietsch, Schuldner- und Insolvenzberatung für Suchtkranke, Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung, 2002, ISS e.V. (Hg.))
Mit der Umsetzung der neuen Insolvenzordnung wurden in der Zeit von Oktober 1999 bis Januar 2000 fünf spezialisierte Schuldnerberatungsstellen in Altenkirchen (Diakonie), Mainz (Caritas), Worms (Mit Jugend gegen Drogen e.V.), Trier (Caritas) und Ludwigshafen (Diakonie) mit 4,5 Vollzeitstellen personell besetzt. Es folgte im Jahr 2001 die Einrichtung einer weiteren halben Stelle in der städtischen Jugend- und Drogenberatung in Mainz.
Alle Stellen sind als „geeignete Stellen“ im Sinne der Insolvenzordnung und des Landesausführungsgesetzes anerkannt und werden finanziell gefördert vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz (siehe Flyer).
Zur fachlichen Unterstützung steht den Fachstellen das ebenfalls durch das Land Rheinland-Pfalz finanziell geförderte Schuldnerfachberatungszentrum an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Verfügung.